Unsere Leistungen

Unsere Leistungsangebote werden individuell mit Ihnen abgestimmt. 
Gerne informieren wir Sie zu unseren vielfältigen Unterstützungsleistungen bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch.

Körperpflege, Mobilität und Ernährung

Da die Grundbedürfnisse Körperpflege, Mobilität und Ernährung zusammengehören, möchten wir mit Ihnen individuell nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Hilfebedarf den Versorgungsplan gestalten.

Pflegerische Betreuung mit Pflegegrad und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

  • Pflegebedürftige (ab Pflegegrad I) die Hilfen bei der Haushaltsführung und haushaltsnahe Dienstleistungen benötigen (§45a SGB XI)*
  • Pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad II) die Stundenweise Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung zuhause benötigen ( §71 SGB XI)*

* Leistungen nach den §45a und §45b werden üblicherweise über die Entlastungsleistungen nach §45b abgerechnet. Ab Pflegegrad 2 kann die Betreuungsleistung auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Zu den Leistungen der stundenweisen Betreuung gehören u.a.:

  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Seniorenbetreuung
  • Spazieren gehen und Gesellschaft leisten
  • Individuelles Gedächtnistraining
  • Spiele spielen etc.

Zu den Leistungen der Alltagsbegleitung gehört u.a.:

  • Arztbesuche
  • Supermarkt und andere Einkäufe
  • Apotheken
  • Behörden
  • Verwandte und Freunde besuchen etc.
  • Besuche bei kulturellen Veranstaltungen wie z. B. Theater, Kino und Fußball
  • sportliche Aktivitäten

Haushaltshilfe nach Krankheit

  • Personen, die krankheitsbedingt ihren Haushalt nicht führen können und bei Abwesenheit von Angehörigen Hilfe benötigen ( §38 SGB V)
  • Personen, die in einer ambulanten Behandlung durch Krankheit sind (38 SGB V)
  • Schwangerschaft und Entbindung (§24 SGB V)

Zu den Leistungen der Haushaltshilfe nach Krankheit gehört u.a.:

  • Wohnungsreinigung
  • Kinderbetreuung
  • Mahlzeitenzubereitung
  • Einkäufe
  • Wäschepflege

Die Kosten für die Haushaltshilfe werden durch die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft oder durch verschiedene Unfallkassen übernommen. Darüber hinaus steht Ihnen unser kompetentes Team gerne bei der Beantragung der Haushaltshilfe zur Verfügung.

Pflegeberatung / individuelle Schulung nach §45 SGB XI

Unsere Pflegeberatung nach §45 des Sozialgesetzbuches (SGB XI) bietet ihnen professionelle Unterstützung und umfassende Informationen rund um das Thema Pflege. Unser erfahrenes Team an Pflegeberatern steht ihnen zur Seite, um ihnen bei der Suche nach bestmöglichen Pflegemöglichkeiten für sie oder ihren Angehörigen zu helfen. 

Sie haben Anspruch auf ingesamt drei professionelle Beratungen / individuelle Schulungen im Jahr. Die Kosten der Pflegeberatung übernimmt die Pflegeversicherung anhand des Entlastungsbetrages.

Unsere Leistungen im Rahmen der Pflegeberatung: 

1. Individuelle Bedarfsermittlung: Wir analysieren ihre aktuelle pflegerische Situation und ermitteln ihren persönlichen Unterstützungsbedarf.

2. Umfassende Informationen: Wir informieren sie ausführlich über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung und klären sie über ihre Ansprüche und Möglichkeiten auf.

3. potenzielle pflegerische Versorgung: Gemeinsam mit ihnen beraten wir sie über eine potenzielle pflegerische Versorgung durch unser Unternehmen, nach ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen 

4. Finanzierung und Kostenübernahme: Wir beraten sie umfassend über die finanziellen Aspekte der Pflege und klären sie über die mögliche Kostenübernahme auf. 

5. Anträge: Wir unterstützen sie beim Stellen von pflegerischen Anträgen in Bezug auf pflegerische Leistungen wie z. B. Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und Schwerbehindertenausweise etc.


Beratungssätze nach §37 Abs. 3 SGB XI (bei Pflegegeldempfängern)

Begleitung zur Ermittlung eines Pflegegrades durch den MDK

Als erfahrene Pflegeexperten unterstützen wir sie nicht nur bei der Pflege, sondern begleiten sie auch bei den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen für die Feststellung eines Pflegegrades.

Die Leistungen zur Ermittlung eines Pflegegrades durch den MDK erfolgt als Privatleistung und kann nicht über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Begleitung für einen Pflegegrad umfassen:

1. Vorab- Information: Wir klären sie umfassend über den Prozess der Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen auf. Wir erläutern ihnen die Kriterien und Anforderungen für die Feststellung eines Pflegegrades und bereiten sie optimal auf den Begutachtungstermin vor.

2. Dokumente: Wir helfen ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Eine korrekte und vollständige Zusammenstellung der notwendigen Dokumente ist entscheidend für eine objektive Bewertung ihrer Pflegesituation. 

3. Begleitung beim Begutachtungstermin: Unsere einfühlsamen Pflegefachkräfte begleiten sie gerne zum Begutachtungstermin durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wir stehen ihnen während des Termins zur Seite, um sicherzustellen, dass ihre Pflegebedürfnisse und Einschränkungen angemessen erfasst werden. 

4. Unterstützung bei Widersprüchen: Sollten sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht zufrieden sein, unterstützen wir sie bei der Erstellung von Widersprüchen und der Kommunikation mit den entsprechenden Stellen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie den für sie angemessenen Pflegegrad erhalten.

Sie haben noch Fragen?

Gerne informieren wir Sie zu unseren vielfältigen Unterstützungsleistungen bei einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch.

Unsere Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 – 14:00 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung.

Lassen Sie sich kostenfrei in Ihrem Zuhause von uns beraten.

Der Häusliche ambulante Pflege- und Betreuungsdienst to Hus UG ist zugelassener und anerkannter Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen.

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